
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich Sie umfassend insbesondere bei
- Besonderheiten des Handelskaufs (z.B. Untersuchungs- und Rügepflichten)
- Firmenrecht (Grundsätze der Firmeneinheit, Firmenunterscheidbarkeit, Firmenwahrheit, Firmenbeständigkeit, Firmenöffentlichkeit)
- Stellvertretung (Prokura, Handlungsvollmacht)
- Recht des Handelsvertreters (Provision, Buchauszug, Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters)
- Fragen des Handelsregisters
- Übertragung der Handelsfirma (Firmenfortführung gem. § 25 HGB – Haftung gegenüber Altgläubiger etc.)
- Offenlegung von Bilanzen, Handelsregisterpublizität
Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können wir Ihnen alle Leistungen aus einer Hand bieten, wie auch bei der Unterstützung zur Fertigung und Prüfung des Buchauszugsanspruchs.
Leitbild für unsere Tätigkeit ist stets § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte:
Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Ihr
Dr. Florian Körber, Rechtsanwalt – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht